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Der Fall Ihres Mandanten hat einen israelischen Teil. So übernehmen wir ihn.

Rechtlicher Inhalt geprüft am 2. September 2026 · Shay Oved Law Company, Herzliya · Nur israelisches Recht

Die Lage: ein verstorbener Mandant hinterlässt eine Wohnung in Netanya, ein Konto in Tel Aviv, einen Anteil an einem Familiengrundstück. Oder ein lebender Mandant kauft, verkauft oder baut in Israel um. Die Akte führen Sie; Israel ist der Teil, den Sie nicht vollziehen können. Diese Seite sagt ohne Umschweife, was Israel verlangt, was wir liefern und wie die Beauftragung zwischen unabhängigen Kanzleien abläuft.

Drei Tatsachen, die die Reihenfolge festlegen

1. Ihr Erbschein, Ihr Testamentsvollstreckerzeugnis, Ihr Europäisches Nachlasszeugnis haben in Israel keine Wirkung. Bei einem Erblasser mit Wohnsitz im Ausland werden ausländische Nachlassentscheidungen nicht anerkannt. Israelische Banken und das Grundbuchamt handeln nur auf einen in Israel ergangenen Beschluss: einen Erbschein (tsav yerusha) ohne Testament oder einen Testamentsbestätigungsbeschluss (tsav kiyum tsava'a) mit Testament, erlassen vom Nachlassregister. Das israelische Erbgesetz von 1965 begründet die israelische Zuständigkeit für jeden Nachlass, der Vermögen in Israel hinterlässt.

2. Die Erbfolge richtet sich nach dem Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Nach § 137 desselben Gesetzes wird das israelische Verfahren für einen im Ausland wohnhaften Erblasser nach Ihrem Erbrecht entschieden. In der Praxis verlangt das Register häufig eine kurze Stellungnahme zu diesem Recht. Wir sagen Ihnen genau, was sie enthalten muss, damit sie nur einmal geschrieben wird.

3. Israel ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens und erhebt keine Erbschaftsteuer. Ihre Urkunden laufen über die Apostille, nicht über die konsularische Legalisation. Israel hat die Erbschaftsteuer 1981 abgeschafft; es gibt also keine israelische Steuer anzurechnen — und, für Ihren Steuerberater, auch keine Aufstockung des Wertansatzes des israelischen Vermögens auf den Todestag.

Was wir liefern

Wie die Beauftragung abläuft

Der Mandant oder der Nachlass beauftragt uns unmittelbar, auf Grundlage eines schriftlich vereinbarten Umfangs und Honorars vor jeder Tätigkeit. Akte und Mandant bleiben bei Ihnen. Keine Vermittlungsprovision, keine Honorarteilung, in keiner Richtung — die Regeln der israelischen Anwaltskammer verbieten es, und Ihre Berufsordnung in aller Regel ebenso. Ausgetauscht wird Arbeit: Sie liefern die Stellungnahme zu Ihrem Recht, die das israelische Verfahren braucht; wir liefern den israelischen Vollzug, den Ihre Akte braucht.

Die ersten Fragen

Genügt das Europäische Nachlasszeugnis? Nein. Es ist in Israel wirkungslos; ein israelischer Beschluss ist immer erforderlich.

Müssen die Erben nach Israel kommen? Nein. Vollmacht, Apostille und Fernidentifizierung decken das gesamte Verfahren ab.

Wie lange? Das hängt vom Bezirk des Registers und davon ab, ob der Fall streitig ist. Wir geben mit dem Umfang eine schriftliche Einschätzung, kein Versprechen.

In welchen Sprachen? Korrespondenz auf Englisch, Französisch, Hebräisch oder Russisch. Deutschsprachige Urkunden und Schreiben werden übersetzt bearbeitet.

Sprechen wir über die Akte. Direktwahl +972-77-806-6333 · WhatsApp +972-54-439-6444 · info@lawexcel.co.il · HaOgen 8, Herzliya. Schriftlicher Umfang und Honorar vor jeder Tätigkeit.

LawExcel ist der internationale Zweig der Shay Oved Law Company und praktiziert ausschließlich israelisches Recht. Nichts hierin ist Beratung zum Recht eines anderen Landes. Allgemeine Information; keine Erfolgszusage.